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Unterschiede zwischen Minijob, Midijob und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung - hamburg.de
Minijob-Zentrale - Aufgepasst! ☝️ Wenn du regelmäßig 450 Euro verdienst, zusätzlich aber Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommst, gilt deine Tätigkeit nicht mehr als Minijob. Denn damit übersteigst du die jährliche Verdienstgrenze von 5.400
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